Bestens beraten durch unseren IT-Sicherheits­beauftragten

Die IT-Sicherheit ist ein elementarer Bestandteil der DSGVO.

Doch auch, wenn es keine 100-prozentige IT-Sicherheit gibt, sollten Sie Ihr Unternehmen bestmöglich und adäquat schützen. Als Unternehmer müssen Sie sich jedoch nicht erst umfangreiches Fachwissen aneignen, sondern können unseren IT-Sicherheitsbeauftragten (IT-SiBe) als neuen Teamplayer in Ihr Unternehmen einbinden.

Sie sichern sich das Wissen eines Fachmanns, der Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter als Gesamtes betrachtet und bei der wirtschaftlichen und effizienten Umsetzung sowohl auf nachhaltige Geschäftsbeziehungen, Fachexpertisen, sowie Systempartnerschaften „Made in Germany“ als auch unter anderem auf das IT-Zertifikat Cert+ von Securepoint setzt.

Vorteile

Zusätzlich können Sie durch den Einsatz eines IT-Sicherheitsberaters sogar bares Geld einsparen. Ohne dokumentierte oder lückenlose Sicherheitsstrukturen lassen sich Cybercrime-Versicherungen gar nicht erst abschließen oder die monatlichen Beiträge sind extrem hoch. Je besser und genauer Ihr Sicherheitskonzept ist, umso besser sind Ihre Chancen beim Abschluss einer Cybercrime-Versicherung an bessere Konditionen zu gelangen.

Funktionen

Selbstverständlich werden Sie auch bei der Entwicklung eines Notfallkonzeptes von uns unterstützt, damit Sie im Falle eines Cybercrime-Angriffes genau wissen was zu tun ist, um schnell wieder in die Produktivität zu gelangen. Dabei geht es nicht nur um die Wiederherstellung der technischen Umgebung, sondern auch um organisatorische Prozesse. Denn auch unter Einsatz aller technischen und organisatorischen Maßnahmen, kann eine Notfallsituation auftreten. Und dann sollte jeder Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen genau wissen, waswann und wo etwas unternommen werden muss.

FAQ

Gemäß §9 des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) ist der Einsatz eines IT-Sicherheitsbeauftragen für alle öffentlichen und nicht öffentlichen Unternehmen empfohlen, die selber personenbezogene Daten verarbeiten, nutzen oder dies im Auftrag tun. Ein IT-Sicherheitsbeauftragter ist zusätzlich immer dann zu bestellen, sobald ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen tätig ist.

Ein IT-Sicherheitsbeauftragter wird immer direkt von der Unternehmensführung oder dem Geschäftsinhaber bestellt. Dieser haftet auch für den Fall, wenn dies nicht der Fall ist. Die Haftung erstreckt sich dabei über die Haftungsrichtlinien einer GmbH hinaus.

IT-Sicherheit ist keine Einzelinvestition, IT-Sicherheit ist ein fortlaufender Prozess. Daher ist es nicht ohne weiteres möglich, die gesamte Investition zu beziffern. Weiterhin ist die Beratung von der Unternehmensgröße und internen Komplexität abhängig.

Sie erhalten eine umfassende Analyse Ihres Unternehmens über alle Geschäftsbereiche hinweg (Serversicherheit, Clientsicherheit, Netzwerkstruktur, Internetsicherheit, Dokumentation, Notfall- bzw. Krisenprozesse) mit anschließender Auswertung und Präsentation. Entscheiden Sie sich anschließend mit uns gemeinsam, die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu verbessern, erhalten Sie, in mit Ihnen vereinbarten Folgeaudits, regelmäßig:

  • Beratung und Begleitung bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen, angelehnt an den BSI-IT Grundschutz
  • Hilfe um technische Maßnahmen zum Abschluss eines Cyber-Versicherungsschutzes zu erlangen oder zu optimieren
  • Dokumentierte, klar verständliche IT-Sicherheitsstrukturen
  • Geschlossene Sicherheitslücken
  • Sichere Endanwender durch Schulungen und Notfallübungen

Bei Erfüllen diverser Sicherheitskriterien erhalten Sie dazu das offizielle Cert+ Zertifikat für Ihre Webseite oder Mailsignatur als Reputation.

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Lassen Sie sich von uns beraten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie!

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