Staatliche Unter­stützung für Sie und Ihre Digital­isierungs­­­­projekte

Sie fragen sich welche digitale Lösung optimal für Ihr Unternehmen ist? Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen - service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Konkret werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, die von autorisierten Beratungsunternehmen in den drei Modulen „Digitale Markterschließung“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“ durchgeführt werden. Auch bei der Einführung von Homeoffice-Lösungen unterstützt go-digital.

Als zertifiziertes Beratungsunternehmen im Bereich IT-Sicherheit, übernehmen wir für Sie alle Formalitäten der Antragstellung und beraten Sie zu möglichen Kombinationen von Fördermodulen, um Ihrem Unternehmen den maximal möglichen Zuschuss zu sichern.

Vorteile

Treiben Sie die Digitalisierung und die damit verbundene IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen mit go-digital voran.

Optimieren Sie das Förderprogramm go-digital durch die Ergänzung unseres IT-Sicherheitsbeauftragten.

FAQ

  • Projektplan für Projekt erstellen
  • Beratungsvertrag abschließen (Inhalt: Beratungsleistung, Anzahl der Beratungstage, Honorarleistung, Eigenbeteiligung)
  • Erklärungen des zu beratenden Unternehmens vorlegen (De-minimis, Registerauszug)
  • Projektantrag stellen
  • Förderbescheid erhalten - wir legen los!
  • Auszahlung des Fördergeldes
  • Risiko- und Sicherheitsanalyse der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen)
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegend erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Grundsätzlich ist die Beratungsleistung vollständig durch das autorisierte Beratungsunternehmen auszuführen. Sollte es zur Zielerreichung aber zwingend erforderlich sein, einen sachverständigen Dritten aus einem anderen autorisierten Beratungsunternehmen oder einer Forschungseinrichtung zu Rate zu ziehen, der über eine zusätzliche, im eigentlichen Beratungsunternehmen nicht vorhandene, Kompetenz verfügt, ist dies zulässig, muss aber detailliert in der Antragsstellung angezeigt werden. Die Leistungen und Kosten des sachverständigen Dritten müssen außerdem in der Antragsstellung klar von denen des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen sein. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.

  1. Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51% des Förderschwerpunktes gewählt werden
  2. Bis zu 20 Beratertage sind im Hauptmodul förderfähig, einschließlich
    bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
    *Sollte als Hauptmodul „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.
  3. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Diese ist in der Vorhabenbeschreibung einzuplanen und im Verwendungsnachweis nachzuweisen.
  4. Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.

Mit 50 % gefördert wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Dieser gilt auch bei der Hinzuziehung von sachverständigen Dritten, wobei sich Beratertagessatz und Sachverständigentagessatz unterscheiden können.

Die Laufzeit eines Beratungsprojekts sollte 6 Monate nicht übersteigen.

Ein Jahr nach Beendigung der Förderung kann eine erneute Förderung nach den Richtlinien des Förderprogramms go-digital beantragt werden. Ausschlaggebender Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises.

Go Digital Consulting Angebot anfordern.

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